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und inneres Gleichgewicht !

REHA-MED - Dabei sein durch Sport,
Mettmann / Düsseldorf e. V.


Dieser gemeinnützige Verein wurde mit dem Ziel gegründet, Personen mit Krankheiten durch Rehabilitations-Sportkurse im Anschluss an stationäre Rehabilitation oder akutem Krankheitsfall direkt am Wohnort zu betreuen.


Veröffentlichung der Datenschutzverordnung des Vereins REHA-MED:

Datenschutzordnung im Sportverein 

Präambel

Der Verein REHA-MED, Dabei sein durch Sport, Mettmann /Düsseldorf e.V., Berliner Str. 55, 40721 Hilden verarbeitet automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs und der Abrechnung der Teilnahme an den Rehabilitationssport-Kursen mit den Krankenkassen und der Beihilfe). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Rehabilitationssport-Kursen Sport- und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem Dateisystem, z.B. in Form von gespeicherten und ausgedruckten Listen. In diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses und der Teilnahme an den Rehabilitations-Sportkursen verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Kurszugehörigkeit, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet.

 4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands: Vorname, Nachname und Funktion veröffentlicht.

 § 3 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe der Schriftführerin Karola Berger zugeordnet. Sie stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 4 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und Teilnehmerlisten an den Rehabilitations-Sportkursen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen Rehabilitations-Sportkursen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.  

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 5 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail hat der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account eingerichtet, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist: reha-med-hilden@web.de

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 7 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Stattdessen haben wir eine interne Datenbeauftragte durch den Vorstand benannt. Diese Funktion hat im Rahmen eines Ehrenamtes Frau Karola Berger (Schriftführerin) übernommen.

§ 8 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt der Schriftführerin. Änderungen dürfen ausschließlich durch sie vorgenommen werden.

2. Die Schriftführerin ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§ 9 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -Nutzung oder –weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln geahndet werden.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.


Partner/Unterstützung


Folgende Partner wirken mit REHA-MED
zur Förderung des Rehabilitations- und
Behindertensports zusammen:


Sportmühle Hilden GmbH


Zertifizierung/Qualitätsstandard

Durch das Qualitätssicherungskonzept des

Deutschen Behinderten-Sportverbandes (DBS)

Behindertensportverbands Nordrhein Westfalen (BRSNW)

werden folgende Kriterien erfüllt:

 

---> Qualifizierte und vom
BRSNW zertifizierte Kursleiter/
innen sowie regelmäßige Fort-
und Weiterbildung 

---> Ärztliche Betreuung durch
Prof. Dr. med. W. Steinke
(Marienhospital in Düsseldorf)
und Dr. med. M. Lipke (St.
Josefs Krankenhaus in Hilden)

---> Optimierte Trainingsbeding-
ungen, d.h. festgelegte Gruppen-
größen (max.15) und behinderten-
gerechte und barrierefreie Sportstätten

---> Ganzheitliche Zielsetzung
und zielgruppengerechte Inhalte
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